Senat beschließt Entwicklung der Adlershofer Gleislinse am Betriebsbahnhof Schöneweide
Wichtiger Berliner Gewerbestandort / Denkmalgeschützter Lokschuppen und Wasserturm bleiben erhalten
Der Senat hat am 16. Februar 2016 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, den Entwurf des Bebauungsplans 9-60 beschlossen. Er wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt.
Das ca. 45 ha große Bebauungsplangebiet befindet sich im Bezirk Treptow-Köpenick zwischen dem S-Bahnhof Rangierbahnhof Schöneweide und dem S-Bahnhof Adlershof zwischen der nördlichen Verlängerung der Landfliegerstraße und nördlich der Hans-Schmidt-Straße und des Groß-Berliner Damms. Es grenzt unmittelbar an das Entwicklungsgebiet „Berlin-Johannisthal/Adlershof“.
Das Areal ist eines der wichtigsten Projekte der Berliner Gewerbestandortentwicklung, ermöglicht eine großräumige Entwicklung von Gewerbeflächen und ist damit eine Erweiterung des erfolgreichen Technologiestandortes Adlershof. Durch eine Kooperation des Landes Berlin und der DB Netz AG sollen auf Basis des Bebauungsplanes sowie eines Städtebaulichen Vertrages attraktive Ansiedlungsmöglichkeiten im Berliner Wachstumsraum Süd-Ost geschaffen werden. Durch die Ansiedlung von innerstädtischen Produktionsbetrieben dort werden im Stadtgebiet Flächen frei, die dann auch für den Wohnungsbau genutzt werden können.
Die Flächen der Gleislinse sind bereits durch überörtliche Straßen sowie die S-Bahn verkehrlich sehr gut angebunden. Das Gebiet selbst wird künftig durch zwei öffentliche Straßen erschlossen. Der S-Bahnhof Betriebsbahnhof Schöneweide wird erstmals auf der Seite des Areals der Gleislinse geöffnet. Hier entsteht ein Quartiersplatz (künftiger Gustav-Hertz-Platz) mit Eingangsfunktion für das Plangebiet. Durch eine Fuß- und Radwegebrücke wird in Fortsetzung der sogenannten Ostfuge eine übergeordnete Anbindung in die Köllnische Heide Adlershof hergestellt. Parallel zur S-Bahn-Trasse bzw. zu den Gleisen der Görlitzer Bahn entsteht ein öffentlicher Grünzug mit Anschlüssen an das öffentliche Straßennetz und in den Landschaftspark Johannisthal.
Der Bebauungsplan 9-60 sichert auch den denkmalgeschützten Gebäudebestand des ehemalige Rangierbahnhofs Schöneweide mit dem prägnanten Lokschuppen und dem Wasserturm als planfestgestelltes Bahngelände. Die Durchführung von naturschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt vorhandener Zauneidechsenhabitate wird durch Verträge gesichert. So müssen z.B. als Ergebnis eines langen und umfassenden Prüfprozesses unter Einbeziehung der Berliner Naturschutzverbände entsprechende geeignete Ersatzhabitate als artenschutzrechtlicher Ausgleich zu 100 Prozent geschaffen werden.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln zur Förderung durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
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Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
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