Berliner Senat fördert Neueinstellungen von Arbeitskräften
Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen zur Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen fördert die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung die Einstellung von Arbeitslosen, erwerbstätigen Bürgergeld-Empfangenden, einschließlich geringfügig Beschäftigten sowie Selbstständigen, Arbeitnehmenden aus Beschäftigungsmaßnahmen und geringfügig Beschäftigten ohne Leistungen nach SGB II.
Ziele des Programms
Ziel des Landeszuschusses ist die finanzielle Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Berlin und eine Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Das bringen die Unternehmen mit
Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
- Mindestens der jeweils geltende gesetzliche Landesmindestlohn wird gezahlt.
- Die Betriebsstätte ist in Berlin.
- Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den vergangenen sechs Monaten nicht vor.
- Ausbildungsbetriebe müssen im vergangenen halben Jahr die Auszubildenden übernommen haben.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 17.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
Voraussetzungen bei Arbeitnehmenden
Mit dem Landeszuschuss für KMU werden für Menschen mit Wohnsitz in Berlin neue Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt gefördert, sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:
- Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
- Arbeitnehmende aus Förderungen nach §16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II
- Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme
- Erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende, einschließlich geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständige
- geringfügig Beschäftigte ohne ergänzendes Bürgergeld zur Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Beratung und Begleitung
Die Beratung und Begleitung bei der Antragsstellung für den Landeszuschuss erfolgen durch das Unternehmen zgs consult GmbH, erreichbar unter Tel. 030 28409284 oder per E-Mail landeszuschuss(at)zgs-consult.de.
Weitere Informationen:
- Flyer zum Förderprogramm
- Informationen der zgs consult GmbH zum Landeszuschuss
- Informationen der Berliner Senatsverwaltung zum Landeszuschuss
Infoveranstaltung zum Landeszuschuss für Betriebe der Gastronomie und Hotellerie
Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gibt es bei Neuanstellungen staatliche Unterstützungszahlungen von bis zu 70% der Lohnkosten. Welche sind die Voraussetzungen und wie funktionieren die Förderungen genau? Informieren Sie sich am 12. November, von 14.00 bis maximal 15.00 Uhr online über Zoom. Hier geht es direkt zur Anmeldung. Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet im Rahmen des Projekts Joboption Berlin statt. Zu Gast sind der Arbeitgeberservice Mitte und die zgs consult.